Datenschutz
Datenschutzerklärung (MARCOs MEISTERWERKSTATT)
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MARCOs MEISTERWERKSTATT Marco Aßmann Schweinfurter Straße 16 97488 Stadtlauringen E-Mail: info@marcos-meisterwerkstatt.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten/VIN, Führerscheindaten) zu folgenden Zwecken:
Vertragsabwicklung (Werkstatt & Vermietung): Zur Erstellung von Angeboten, Durchführung von Reparaturaufträgen und Abwicklung von Mietverträgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Gesetzliche Pflichten: Zur Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Berechtigtes Interesse (GPS-Tracking): Unsere Mietgeräte sind mit GPS-Systemen ausgestattet. Die Datenverarbeitung dient der Diebstahlprävention, der Ortung bei Unterschlagung und der Überwachung technischer Betriebszustände (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Weitergabe von Daten Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:
dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Ersatzteilbestellung beim Hersteller unter Angabe der Fahrgestellnummer),
wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (z. B. Finanzamt),
im Falle von Unfällen oder Straftaten (z. B. Polizei, Versicherungen).
4. Speicherdauer Wir speichern Ihre Daten so lange, wie es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Darüber hinaus unterliegen wir gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen gemäß AO/HGB).
5. Ihre Rechte als Betroffene(r) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 & 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
6. Kontaktformular auf der Website Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Mietbedingungen
Geschäftsbedingungen des Mietvertrages für Anhänger, Baumaschinen und Baugeräte
Vermieter:
MARCOs MEISTERWERKSTATT
Schweinfurter Straße 16
97488 Stadtlauringen
Geschäftsführer: Marco Aßmann
USt-ID: DE350293811
§ 1 Rechte und Pflichten des Vertragspartners
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zur Miete zu überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur vertrags- bzw. bestimmungsgemäß zu verwenden, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften und alle sonstigen einschlägigen Vorschriften zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich des Weiteren, die Miete unverzüglich nach Rechnungserhalt zu bezahlen und den Mietgegenstand entsprechend dem Vertrag ordnungsgemäß zu behandeln und ihn bei Ablauf der Mietzeit gereinigt und vollgetankt zurückzugeben.
Auf Wunsch des Vermieters verpflichtet sich der Mieter, den Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes mitzuteilen.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Mietgerät mit einem telematischen Überwachungssystem ausgestattet ist, das den interaktiven Informationsaustausch über ein funkgesteuertes Netzwerk ermöglicht. Mit diesem können die Aktivitäten des Mietgerätes überwacht und gegebenenfalls gesteuert werden. Dies dient der Erfassung und Verarbeitung der Daten, die nach dem Ermessen des Vermieters verarbeitet werden dürfen. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
§ 2 Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters
Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben und auf Wunsch des Mieters diesen bzw. von ihm Beauftragte in die Funktion des Mietgegenstandes einzuweisen.
§ 3 Mängel bei der Übergabe des Mietgegenstandes
Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
Bei Übergabe erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich (Textform ausreichend) dem Vermieter angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei Übergabe vorhandene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, zu beseitigen. Die Kosten der Behebung trägt der Vermieter. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit.
Lässt der Vermieter eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht besteht auch bei Fehlschlagen der Beseitigung.
§ 4 Haftungsbegrenzung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, sofern diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 5 Mietpreis und Zahlung, Abtretung zur Sicherheit
Die Miete ist unverzüglich nach Erteilung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Gerät der Mieter mit der Zahlung mehr als 7 Kalendertage in Rückstand, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung und Abholung des Gerätes auf Kosten des Mieters berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter Zutritt zum Gerät zu gewähren.
Fällige Beträge werden in den Kontokorrent hinsichtlich eines vereinbarten Kontokorrenteigentumsvorbehaltes aufgenommen.
§ 6 Freistellung bei Nichtnutzung (Schlechtwetter)
Der Mieter ist verpflichtet, eine Nichtnutzung (z.B. Schlechtwetter) bis spätestens 8:30 Uhr des jeweiligen Tages telefonisch zu melden. Bei Meldung nach 8:30 Uhr wird der volle Mietpreis berechnet. Im Falle einer rechtzeitigen Meldung werden 30 % des Tages-Mietpreises berechnet. Die Maschinenversicherung ist in jedem Fall in vollem Umfang fällig.
§ 7 Unterhaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege auf eigene Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektionen dem Vermieter rechtzeitig anzukündigen.
Der Vermieter darf das Gerät jederzeit besichtigen oder untersuchen lassen.
§ 8 Vermietung mit Bedienungspersonal
Bei Vermietung mit Personal darf dieses nur zur Bedienung des Mietgegenstandes eingesetzt werden. Für zweckfremde Einsätze trägt der Mieter die volle Haftung.
§ 9 Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung
Die Rücklieferung ist rechtzeitig anzuzeigen (Freimeldung).
Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe am Bestimmungsort, frühestens mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
Das Gerät muss betriebsfähig, vollgetankt und gereinigt zurückgegeben werden.
Der Vermieter ist berechtigt, festgestellte Mängel auf Kosten des Mieters zu beseitigen, sofern eine Fristsetzung zur Beseitigung aufgrund der Geringfügigkeit oder zur Vermeidung von Ausfallzeiten für Folgemieten unzumutbar ist.
§ 10 Schadensersatz bei Unterhaltspflichtverletzung
Wird das Gerät durch Verletzung der Pflichten aus § 7 beschädigt zurückgegeben, ersetzt der Mieter den Schaden sowie den Mietausfall für die Dauer der Reparatur.
§ 11 Weitere Pflichten
Keine Überlassung an Dritte oder Abtretung von Rechten.
Sicherung gegen Diebstahl ist Pflicht.
Bei Unfällen oder Diebstahl ist zwingend die Polizei hinzuzuziehen und der Vermieter zu informieren.
Der Mieter informiert Nutzer über das vorhandene GPS-System.
§ 12 Kündigung
Befristete Verträge sind nicht ordentlich kündbar. Bei unbestimmter Dauer gelten Kündigungsfristen von 1 Tag (Tagesmiete), 2 Tagen (Wochenmiete) oder 1 Woche (Monatsmiete).
Fristlose Kündigung durch Vermieter möglich bei: Zahlungsverzug, Insolvenzantrag des Mieters, vertragswidriger Nutzung oder Verbringung an einen anderen Ort ohne Zustimmung.
§ 13 Verlust des Mietgegenstandes
Bei Unmöglichkeit der Rückgabe leistet der Mieter vollen Sach- und Vermögensersatz.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters. Es gilt das Recht der BRD.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schweinfurt.
Zusatzbestimmungen: Reinigung & Kraftstoff
Reinigung: Eine notwendige Reinigung durch den Vermieter wird mit 89,00€ netto pro Stunde berechnet.
Kraftstoff: Bei Rückgabe mit Fehlmengen werden 3,00 €/Liter (Diesel, Benzin, AdBlue) berechnet. Strom wird pauschal mit 10,00 € berechnet.
Maschinenbruchpauschale (Haftungsbeschränkung)
Gegen eine Gebühr von 10 % des Tagesmietpreises reduziert der Mieter seine Haftung auf einen Selbstbehalt (SB).
SB allgemein: siehe Mietvertrag.
SB bei Diebstahl/Verlust: 25 % des Listen-Neuwerts (mind. Kautionshöhe in €).
SB bei Kfz-Haftpflichtschäden: (siehe Mietgegenstand) in €.
Doppelter SB: Bei Abbrucharbeiten (Hydraulikhammer, Greifer etc.) und Tunnelarbeiten.
Keine Deckung: Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Schläuchen, Reifen, Ketten, Seilen oder Gurten sowie bei nicht-bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Hinweis zum Datenschutz: Das Gerät ist mit GPS ausgestattet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Infos unter: www.marcos-meisterwerkstatt.com/kontakt/datenschutz/