AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen und Maschinenvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen und Maschinenvermietung

(Basiert auf den unverbindlichen Empfehlungen des ZDK für Innungsbetriebe, erweitert für den Mietparkbetrieb)

 

TEIL A: GEMEINSAME BESTIMMUNGEN & WERKSTATT

 

§ 1 Auftragserteilung & Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsaufträge an Fahrzeugen, Anhängern und Aggregaten sowie für die Vermietung von Maschinen und Geräten.

Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Werkstattleistungen oder die Mietgegenstände genau zu bezeichnen und die voraussichtlichen Termine anzugeben.

Ein Werkstattauftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen sowie notwendige Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen.

 

§ 2 Kostenvoranschläge & Preise

Schriftliche Kostenvoranschläge für Werkstattleistungen sind verbindlich. Wird während der Arbeiten absehbar, dass die Kosten den Voranschlag um mehr als 15 % überschreiten, wird vor der weiteren Ausführung die Zustimmung des Kunden eingeholt.

Für Werkstattleistungen gelten die am Tag der Ausführung gültigen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

 

§ 3 Fälligkeit, Zahlung & Pfandrecht

Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Fahrzeugs oder bei Übernahme des Mietgerätes sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung/Beendigung und Rechnungszugang.

Die Zahlung hat in bar oder per Girocard/EC-Karte oder in Bar ohne Abzüge zu erfolgen.

Uns steht wegen aller Forderungen aus dem aktuellen Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.

 

§ 4 Abholverzug & Standgebühren

Der Kunde ist verpflichtet, den reparierten Gegenstand innerhalb von 1 Woche nach Fertigstellungsanzeige abzuholen.

Bei Abholverzug kann die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr (Standgebühr) pro Tag berechnet werden.

 

TEIL B: ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN MIETPARK

(Gilt zusätzlich für die Vermietung von Maschinen und Geräten)

 

§ 5 Übergabe, Nutzung und Kaution

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe gemeinsam mit uns auf Schäden zu prüfen. Bestehende Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

Die Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und vom Mieter selbst bzw. von ihm eingewiesenem Personal bedient werden. Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt.

Wir sind berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Verrechnung eventueller Nebenkosten erstattet.

 

§ 6 Rückgabe, Reinigung und Betankung

Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben – das bedeutet vollgetankt und gründlich gereinigt.

Wird das Gerät nicht gereinigt zurückgegeben, stellen wir die Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung.

Fehlender Kraftstoff bei der Rückgabe wird dem Mieter zum aktuellen Tagespreis zzgl. einer Servicepauschale für das Nachtanken berechnet.

 

§ 7 Haftung bei Mietschäden & Verlust

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung oder Fahrlässigkeit während der Mietzeit am Mietgegenstand entstehen.

Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden des Mietgegenstandes haftet der Mieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich eine Haftungsbegrenzung (z. B. Maschinenbruchversicherung) schriftlich vereinbart.

 

TEIL C: GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG

 

§ 8 Sachmängel (Gewährleistung)

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bei Reparaturen verjähren in 12 Monaten ab Abnahme.

Bei Vorliegen eines Mangels haben wir das Recht zur zweimaligen Nachbesserung, bevor der Kunde weitere gesetzliche Rechte geltend machen kann.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

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